70 Jahre Grundgesetz

Das Grundgesetz wird 70, weshalb Bruno Klausmann es am 23. Mai in der KVHS Norden als Schutzschild für den Bürger vorstellt.

Das Grundgesetz
Das Grundgesetz (Foto: Reisefreiheit_eu, pixabay.com, CC0)

Der Parlamentarische Rat hat am 23. Mai 1949 in Bonn in öffentlicher Sitzung festgestellt, dass das vom Parlamentarischen Rat beschlossene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland von mehr als zwei Dritteln der beteiligten deutschen Länder angenommen worden ist. Auf Grund dieser Feststellung hat der Parlamentarische Rat, vertreten durch seine Präsidenten, das Grundgesetz verkündet. Es wurde daraufhin gemäß Artikel 145 Abs. 3 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Im Jahr 2019 feiert das Grundgesetz seinen 70. Geburtstag – Grund genug, einmal zu schauen, was dies für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes eigentlich bedeutet. Bruno Klausmann, Beamter im Ruhestand, blickt am Donnerstag, 23.05.2019, 19:30 Uhr in der KVHS Norden auf das Grundgesetz als Schutzschild für den Bürger.

Der Vortrag stellt die in den Artikeln 1 bis 19 festgeschriebenen Grundrechte vor und gibt einen Überblick, was ansonsten in der Verfassung, wie das Grundgesetz auch bezeichnet wird, geregelt ist. Im Anschluss besteht Gelegenheit zur Diskussion über die vergangenen und die künftigen 70 Jahre Grundgesetz. Der Eintritt beträgt 6 Euro.

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