Nächster Bauabschnitt der Westerstraße

Am Montag, 04.06.2018 beginnt der 2. Bauabschnitt der Westerstraße (L 27) in Norden. Anlieger sollten veränderte Sperrungen beachten.

Bei der Sperrung der Westerstraße (L 27) liegt der 2. Bauabschnitt zwischen der Einmündung zur Straße „Lentzlohne“ und der Ausfahrt des Parkplatzes vom Ärztehaus. Sperrung und Verkehrsführung für den 2. Teilabschnitt gelten ab Montag, d. 04.06.2018 für die Dauer der noch ausstehenden Arbeiten von ca. 1 ½ Monaten.

Die Umleitung erfolgt über die Straßenzüge Knyphausenstraße – Burggraben bzw. umgekehrt. Erreichbarkeit des Ärztehauses bleibt dauerhaft gewährleistet.

Auch im 2. Teilabschnitt ist der Parkplatz beim Ärztehaus weiterhin nur über die Straßen Mühlenweg – Posthalterslohne anzufahren (Hinweisschilder/Wegweiser sind vorhanden und zu beachten).

Die eigentliche Zufahrt von der Westerstraße zum Gelände des Ärztehauses wird dagegen als Ausfahrt vom Parkplatz umfunktioniert. Über die Westerstraße ist dann die Weiterfahrt in Richtung Kreisverkehrsanlage „Am Markt“ möglich.

Die Parkflächen in der Westerstraße (beidseitig) in dem Teilbereich zwischen der Zufahrt zu dem Parkplatz beim Ärztehaus und der Kreisverkehrsanlage „Am Markt“ stehen für den Kundenverkehr zur Verfügung.

Alle Geschäftsbetriebe sind in dem gesperrten Teilbereich weiterhin fußläufig erreichbar.

Mülltonnen

Müllsammelplatz für die Mülltonnen: Westlich der Einmündung Westerstraße/Lentzlohne auf dem vorhandenen breiten Gehweg

–> Anlieger der Westerstraße in dem 2. Teilabschnitt werden gebeten, ihre Mülltonnen zu kennzeichnen (Name + Haus Nr.). Die Mülltonnen werden an den Abfuhrtagen durch die bauausführende Firma zum Sammelplatz gebracht. Nach der Leerung der Tonnen werden die Behälter auch wieder zurück gebracht!

Parken

Für die Anlieger in dem gesperrten 2. Teilabschnitt, die mit dem Kraftfahrzeug nicht mehr zu ihrem Grundstück gelangen können, besteht ab sofort die Möglichkeit, von der Stadt Norden einen Parkausweis zu erhalten.

–> Geparkt werden kann mit diesem Parkausweis:

1. Auf der Fläche westlich des Glockenturms

2. Auf dem Parkplatz „Alte Backstube“

3. Innerhalb der Parkflächen in der Straße Am Markt (Nordseite) zwischen der Gartenstraße und der Norddeicher Straße

–> Den Parkausweis erhalten die Anlieger bei der Stadt Norden, Fachdienst Umwelt und Verkehr, Am Markt 39 (Erdgeschoss), 26506 Norden

–> Die berechtigten Anlieger müssen hierfür ihren Personalausweis als Nachweis mitbringen. Das Kennzeichen des betr. Fahrzeuges ist ebenfalls erforderlich.

Verkehrsführung

– Verkehrsführung in den seitlich der Westerstraße verlaufenden Straßen „Bührmannslohne“ und „Posthalterslohne“

–> Die Zufahrt/Ausfahrt über die Westerstraße ist wieder möglich. Die Verkehrsführung wird daher umgestellt. Es gilt die gewohnte Verkehrsführung von vor der Baumaßnahme.

– Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die Gehwege in der Westerstraße (insbesondere in dem gesperrten Teilbereich) nicht mit dem Fahrrad/Mofa befahren werden dürfen. Entsprechende Verbotsschilder werden unterstützend aufgestellt. Mit entsprechenden Kontrollen ist jederzeit zu rechnen.

Lieferanten

Die Anlieger/Geschäftsinhaber werden gebeten, ihre Lieferanten, Gäste, Kunden etc. zu informieren, dass der 2. Teilbereich der Westerstraße voll gesperrt wird und die betreffenden Geschäfte/Häuser eventuell nicht direkt angefahren werden können.

Ansprechpartner

Herr Cramer, Stadtwerke Norden, Tel.: 04931 – 926 510 (Auftraggeber der Maßnahme)

Herr Kutscher, Stadtwerke Norden, Tel.: 04931 – 926 513 (Auftraggeber der Maßnahme)

Herr Carstens/Herr Wiske, Tel.: 04931 – 923 0 (Verkehrsbehörde der Stadt Norden)

Herr Stuhr, Tel.: 04931 – 9384 11 (Firma Tell Bau GmbH)

Weitere Informationen zur Verkehrsregelung sowie die betreffenden Verkehrszeichenpläne können Sie auf der Homepage der Stadt Norden erhalten/einsehen (www.norden.de) oder hier als PDF-Datei herunterladen.

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