Einbrüche, Unfälle, Kontrollen und Elektroroller

Im Polizeibericht aus dem Altkreis Norden geht es u.a. um Einbrüche und Unfälle sowie um Verkehrskontrollen und Elektroroller im Straßenverkehr.

Altkreis Norden (ots) – Am Donnerstag, den 09.06.2016, gegen 07.30 Uhr, stellte eine Autofahrerin ihren silbernen Kia auf dem Parkplatz hinter der Kirche in Greetsiel, Am Bollwerg, neben einen schwarzen Pkw ab. Als sie gegen 14.30 Uhr ihr Auto wieder benutzen will stellt sie im Bereich des hinteren rechten Kotflügel frische Lackkratzer fest. Der Schaden wird auf ca. 350,- Euro geschätzt. Der Unfallverursacher/in hat sich unerkannt von der Unfallstelle entfernt. Wer Hinweise zum Unfallfahrer/in machen kann wird gebeten, sich bei der Polizei Norden unter 04931921-0 zu melden.

Am Donnerstagvormittag, 9. Juni zwischen 09.30 und 12.00 Uhr, beschädigte vermutlich ein LKW-Fahrer beim Rangieren auf dem Schulweg in Hage einen Betonpfeiler. Dadurch ließ sich ein zweiflügeliges Tor nicht mehr schließen. Der Verursacher/in gab sich nicht zu erkennen. Die Ermittlungen wegen Verkehrsunfallflucht laufen. Unfallzeugen werden gebeten, sich bei der Norder Polizei unter 04931/921-0 zu melden.

In einen Container brachen unbekannte Täter auf bisher nicht bekannte Weise ein und entwendeten dort Werkzeug. Der Container stand in Norden an der Ostermarscher Straße auf dem Gelände einer Baustelle. Die Tat ereignete sich zwischen Samstag, 11.06.2016, und Montag, 13.06.2016. Die Täter erbeuteten einen Schlagschrauber und einen Akkuschrauber, beides Marke Makita. Sachdienliche Hinweise werden an die Polizei Norden, 04931/9210, erbeten.

Von einer Baustelle im Windpark Nenndorf/Holtriem in Großheide an der Arler Straße, entwendeten unbekannte Täter ca. 180 m Erdungskabel. Die Tat ereignete sich zwischen Samstag, 11.06.2016, und Montag, 13.06.2016. Sachdienliche Hinweise werden an die Polizei Norden, 04931/9210, erbeten.

Am Sonntagmittag, 12. Juni, gegen 13.30 Uhr, geriet aus bislang ungeklärter Ursache eine Thujahecke auf einem Grundstück an der Osterhuser Straße in Hinte in Brand. Die Feuerwehr löschte den Heckenbrand sehr schnell und konnte somit ein Ausbreiten des Feuers verhindern. Durch das Feuer wurden etwa 1 Meter der Hecke, ein Schnellkomposter sowie eine Schubkarre beschädigt.

Am Sonntagnachmittag befuhr ein 18-Jähriger aus Hinte die Gewerbestraße in Hinte. In Höhe der dortigen Lackiererei kam er von der Fahrbahn ab und landete in einem Graben. Seine 16-jährige Beifahrerin wurde leicht verletzt und in das Emder Krankenhaus zur ambulanten Behandlung gefahren.

Am Sonntagabend, gegen kurz vor 23.00 Uhr, befuhr ein 53-jähriger Mann aus Großheide die Hagermarscher Straße. Eine Polizeistreife wurde auf den Autofahrer aufmerksam, weil dieser in Schlangenlinie unterwegs war. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von 1,32 Promille. Außerdem besitzt er keine Fahrerlaubnis.

Auf regennasser Fahrbahn kam am Montag, 13.06.2016, gegen 06.40 Uhr der 19-jährige Fahrer eines VW Polo in einer Rechtskurve in Upgant-Schott von der Straße ab. Das Fahrzeug geriet in Graben und kam dort zum Stehen. Durch den Unfall wurde der Fahrer leicht verletzt, der Polo stark beschädigt. Unfallort war die Wirdumer Straße in Upgant-Schott.

Am Montag, 13.06.2016, kam es auf dem Parkplatz eines Verbrauchermarktes in Hage, Baantjebur, zu einem Verkehrsunfall. Ein dort zwischen 12.30 Uhr und 14.00 Uhr geparkter PKW Peugeot wurde von einem unbekannten Verkehrsteilnehmer angefahren und beschädigt. Ohne sich um eine Schadensregulierung zu bemühen, flüchtete der Unfallverursacher. Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizei Norden, 04931/9210, zu melden.

Am Dienstag, 14.06.2016, kam es gegen 13.05 Uhr in Norden, Norddeicher Straße, zu einem Verkehrsunfall. Die 49-jährige Fahrerin eines PKW Opel fuhr vom Markt kommend in Richtung Norddeich. Beim Abbiegen nach rechts auf ein Grundstück übersah sie dabei den in gleicher Richtung fahrenden 28-jährigen Radfahrer. Durch den folgenden Unfall wurde der Radfahrer schwer verletzt und mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht. Der Sachschaden wird auf 1.500,- EUR geschätzt.

In der Nacht zu Mittwoch, 15.06.2016, brachen unbekannte Täter in ein Wohnhaus in Norden, Addinggaster Weg, ein. Die Täter brachen durch ein Fenster in das Gebäude ein und durchsuchten anschließend die Schränke. Eine erste Durchsicht ergab, dass offenbar nichts entwendet wurde. Sachdienliche Hinweise werden an die Polizei Norden, 04931/9210, erbeten.

 

Kontrollwoche

Wie die Polizeidirektion Osnabrück heute mitteilte, kontrollierten in der vergangenen Woche Polizeibeamte/innen verstärkt Verkehrsteilnehmer im Hinblick auf eine mögliche Beeinflussung von Alkohol und Drogen im Straßenverkehr. Im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Aurich/Wittmund wurden 337 Fahrzeuge kontrolliert. In vier Fällen lag eine Beeinflussung von Alkohol bzw. Drogen vor. Darüberhinaus fertigten die Beamten acht andere Strafanzeigen, u.a. wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. 142 Ordnungswidrigkeiten wurden im Rahmen der Kontrollwoche festgestellt.

 

Elektroroller im Straßenverkehr

Die Mobilitätsangebote werden durch neue technische Entwicklungen ständig erweitert. Hierbei sollte jedoch regelmäßig die Frage nach den gesetzlichen Regelungen beachtet werden. Innerhalb der letzten Monate ist die Population von sogenannten Elektrorollern enorm gestiegen, da diese Fahrzeuge sehr mobil und durch den Elektroantrieb sowohl umweltschonend als auch kostensparend sind. Bei der Mehrzahl dieser Elektroroller handelt es sich allerdings um nicht zulassungsfähige Fahrzeuge, die somit nicht im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden dürfen.

Ein Blick in die gesetzlichen Vorschriften verschafft Klarheit: Motorbetriebene Fahrzeuge unterliegen den Bestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), sowie der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) und müssen gemäß §1 StVG von der zuständigen Behörde zum Verkehr zugelassen sein. Hierbei ist es unerheblich, welche Art von Antrieb (Verbrennungs-, Elektromotor oder Brennstoffzelle) das Fahrzeug hat. Da die o.g. Elektroroller aufgrund ihrer Bauart und der, unter anderem, zu hohen Höchstgeschwindigkeit von teilweise 45km/h größtenteils nicht zulassungsfähig sind, stellt die Inbetriebnahme im öffentlichen Straßenverkehr mindestens eine Ordnungswidrigkeit dar. Hierbei ist es unerheblich, ob man ein Versicherungskennzeichen bekommen hat. Die Polizei ist dazu angehalten, in nächster Zukunft in diesem Themenbereich Schwerpunktkontrollen durchzuführen und bei einem Verstoß sogar dazu berechtigt, die Fahrzeuge sicherzustellen. Aus diesem Grund wird gebeten, falls sie einen solchen Roller besitzen, erneut in die entsprechenden Unterlagen zu schauen und zu prüfen, ob der Roller zulassungsfähig ist, oder dies in den Unterlagen ausdrücklich verneint wird.

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