Schleppen und Walzen nur im Winter

Der NABU Ostfriesland bittet Landwirte bei Frühjahrsarbeiten um Rücksicht auf Wiesenbrüter.

Auf den bald beginnenden Brutbeginn und die dann bei anstehenden landwirtschaftlichen Arbeiten für die Wiesenvögel beginnenden Gefahren macht der NABU-Woldenhof jetzt aufmerksam. Michael Steven, Geschäftsführer des NABU-Woldenhof, bittet die Landwirte daher darum, das auf vielen Grünlandflächen jetzt im Frühjahr anstehende Schleppen und Walzen bis zum 20.3. abzuschließen.

Der NABU Ostfriesland bittet Landwirte bei Frühjahrsarbeiten um Rücksicht auf Wiesenbrüter. (Foto: M. Steven / NABU-Woldenhof)
Der NABU Ostfriesland bittet Landwirte bei Frühjahrsarbeiten um Rücksicht auf Wiesenbrüter. (Foto: M. Steven / NABU-Woldenhof)

Große Kiebitzscharen ziehen derzeit durch die Niederungen Ostfrieslands in ihre Brutgebiete. Bislang sind unter den mehreren tausend Kiebitzen allein im Vogelschutzgebiet im Umfeld des Großen Meeres, die „Ostfriesischen Meere“, nur wenige, die durch ihre Balzflüge die Besetzung eines Brutrevieres anzeigen. Dies wird sich nach Einschätzung von Michael Steven in den nächsten Tagen rasch ändern. Die Brutzeit der Kiebitze und weiterer in den Feuchtwiesen brütender Vogelarten stehe vor der Tür. Bereits in zwei Wochen dürften die ersten Eier in den Nestmulden auf Wiesen, Weiden und Äckern liegen.

Nach Beobachtung von Mitarbeitern des NABU-Woldenhof war in den vergangenen Jahren immer wieder zu beobachten, dass Wiesen und Weiden mitunter sogar noch bis in die zweite Aprilhälfte geschleppt oder gewalzt wurden. Dabei gingen die Nester in diesen Flächen oft verloren. Dies geschehe, obwohl vielen Landwirten der Schutz der Wiesenbrüter auch ein persönliches Anliegen sei. „Viele Landwirte, die einen Vertrag über eine Agrarumweltmaßnahme zum Schutz Nordischer Gastvögel abgeschlossen hatten, hatten bislang aber kaum keine andere Wahl, weil sie die Arbeiten während der mit dem Programm verbundenen Ruhephase bis zum 31.3. eines Jahre nicht durchführen durften“, so Michael Steven weiter. Dies habe sich jetzt aber in der neuen Förderperiode zumindest innerhalb der Schwerpunktbrutgebiete von Wiesenvögeln geändert. Demnach sei entsprechend dem Merkblatt des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums für die Agrarumweltmaßnahme „NG 4 – Naturschutzgerechte Bewirtschaftung auf Dauergrünland innerhalb der Schwerpunkträume des Wiesenvogelschutzes“ im Zeitraum vom 1. Februar bis zum 20. März ein einmaliges Walzen, Schleppen, Striegeln oder Schlegeln erlaubt. Eine Verschiebung der Arbeiten in den April sei somit nicht mehr notwendig.

Aber auch die Landwirte ohne den Abschluss einer entsprechenden Agrarumweltmaßnahme bittet der NABU um Verzicht auf diese Arbeiten nach dem 20. März, weil die Wahrscheinlichkeit, dass in den Flächen dann Gelege von Kiebitzen, Uferschnepfen, Rotschenkeln, Großer Brachvogel und Austernfischer zerstört würden, sehr groß werde.

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