Wiesenvogelküken droht Gefahr

NABU bittet Landwirte um Rücksicht auf Wiesenvögel bei der Bewirtschaftung ihrer Flächen

Wiegboldsbur. – Viele Küken von Uferschnepfen, Kiebitzen und anderen Wiesenvögeln sind geschlüpft und bevölkern derzeit die Wiesen, Weiden und Ackerflächen in Ostfriesland. Daher bittet der NABU Ostfriesland die Landwirte jetzt um besondere Rücksichtnahme bei der Bewirtschaftung ihrer Flächen.

Aufgrund der schon ungewöhnlich weit vorangeschrittenen Vegetationsentwicklung in diesem Jahr sind bereits im April die ersten Wiesen gemäht worden. Der Großteil der für die Herstellung von Gras-Silage genutzten Wiesen wird jetzt aber in den kommenden Wochen gemäht werden. Für die Wiesenvögel sei das noch viel zu früh, so Michael Steven von der NABU-Regionalgeschäftsstelle.

Die meisten Jungvögel würden erst in der ersten Junihälfte flügge. Ein erheblicher Teil der Wiesenvogelpopulation verliert jedoch durch Bewirtschaftung oder durch Nesträuber ihre ersten Gelege, so dass es bis Mitte Juni zu Nachbruten kommen kann. Auch die noch nicht flüggen Jungvögel von später mit dem Brutgeschäft beginnenden Paaren können sich bis in den Juli hinein in den Wiesen aufhalten.

Daher bittet der NABU die Landwirte darum, vor der Mahd auf warnende Altvögel der Wiesenbrüter zu achten. Diese seien ein Zeichen dafür, dass sich noch Jungvögel in den Flächen aufhalten. Damit diese nicht in die Mähgeräte gelangen, könnten Landwirte am Abend vor Beginn der Hauptmahd die Flächen kurz anmähen oder diese mit einem Hund absuchen lassen. Auch das Spannen von Flatterbändern kann dazu beitragen, dass die Altvögel ihre Küken noch rechtzeitig aus der Fläche heraus führen. Das Absenken der Mahdgeschwindigkeit sowie das Mähen von Innen nach Außen kann ebenfalls die Verluste reduzieren.

Eine Uferschnepfe in den Barsteder Meeden, April 2014. (Foto: M. Steven)

Wird die Mahd allerdings großflächig nahezu gleichzeitig durchgeführt, steht den Küken keinerlei Deckung mehr zur Verfügung. Sie werden dann leichte Beute für Füchse, Katzen, Greif- und Rabenvögel. Wenn die Landwirte die Möglichkeit haben, die kükenreichen Flächen erst zur später vorgesehenen Heuernte zu nutzen, könne dies ein wertvoller Beitrag zum Wiesenvogelschutz sein, teilte der NABU mit. In den Projektgebieten, in denen die so genannten „Gelege- und Kükenschutzprojekte für Wiesenvögel“ durchgeführt werden, können die Landwirte dafür mit den Projektträgern eine Ausgleichszahlung für den Mehraufwand vereinbaren. Dies könne auch für das Belassen von erst beim zweiten Schnitt gemähten Randstreifen gelten, so Michael Steven.

 

Mit Blick auf die kommenden Jahre empfiehlt Steven den Landwirten den Abschluss der in diesem Jahr neu angebotenen Agrarumweltmaßnahmen. Dies seien Vertragsangebote des Landes Niedersachsen für den Abschluss von Vereinbarungen zu für Wiesenvögel verträglicheren Bewirtschaftungsweisen.

Auch aufgrund der in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe aus Landwirtschaft und Naturschutz bei der Ostfriesischen Landschaft ausgearbeiteten Vorschläge seien diese jetzt für Landwirte auch finanziell attraktiver. Damit diese für das Jahr 2015 bereits wirksam werden könnten, ist eine Beantragung bis zum 15.5. mit dem bei der Landwirtschaftskammer einzureichenden Prämienantrag erforderlich. Diese können noch bis zum Ende des Jahres wieder revidiert werden, falls unerwartete Hindernisse erkannt werden. Bis dahin bietet die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Aurich interessierten Landwirten eine besondere Beratung zu den Vertragsmöglichkeiten an.

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