Zweirichtungsverkehr in Nordens Innenstadt

Mit der Umstellung auf Zweirichtungsverkehr in der Norder Innenstadt gab es auch Änderungen für den Radverkehr, an die die Stadt Norden nochmals erinnert.

Die Änderungen der Verkehrsführung um den Marktplatzbereich (jetzt Zweirichtungsverkehr) haben auch für den Radverkehr entsprechende Auswirkungen. Die Verkehrsbehörde, die AG Radverkehr sowie der Radverkehrsbeauftragte informieren über die korrekten Verhaltensweisen.

Radfahrer grundsätzlich mit auf der Straße

Die aktuellen Regelungen der Straßenverkehrsordnung, unterstützt durch die geltende Rechtsprechung, sehen vor, dass Radfahrer grundsätzlich mit auf der Fahrbahn geführt werden sollen. Die Freigabe von in Fahrtrichtung links vorhandenen Radwegen für Radfahrer soll nicht erfolgen. Nur unter besonderen Voraussetzungen und unter Abwägung mit der konkreten Gefahrenlage kann von diesem Grundsatz abgewichen werden. Viele Radfahrer benutzen dennoch nach wie vor den Radweg auch in Gegenrichtung.

Bei der neuen Verkehrsführung ist dem Radverkehr jetzt eine eigene Verkehrsfläche zur Verfügung gestellt worden. In der Straße Am Markt (Nord- und Ostseite) und an der Westseite der Uffen-/Heringstraße wurden 1,50 m breite Schutzstreifen für Radfahrer auf der Fahrbahn markiert. Stadtauswärts (von der KVHS in Richtung Kreisverkehrsanlage Am Hafen) darf der linke Radweg in der Uffen-/Heringstraße nun nicht mehr befahren, sondern es muss der Schutzstreifen benutzt werden.

Stadteinwärts (von der Kreisverkehrsanlage Am Hafen in Richtung KVHS) ist der baulich angelegte Radweg nicht mehr benutzungspflichtig, er kann weiterhin benutzt werden, alternativ ist aber auch die Benutzung der Fahrbahn zulässig.

Schutzstreifen sind mit einer unterbrochenen Leitlinie (Verkehrszeichen 340) von den übrigen Verkehrsteilnehmern der Fahrbahn abgetrennt. Sie dürfen von Kfz nur bei Bedarf (z.B. zum Ausweichen) überfahren werden. Der Radverkehr darf dabei nicht behindert oder gefährdet werden. Hier darf nicht geparkt werden, nur das Ein- oder Aussteigen und das Be- oder Entladen ist zulässig. Sie sind mit dem Piktogramm „Radverkehr“ gekennzeichnet. Die Benutzungspflicht wird aus dem Rechtsfahrgebot abgeleitet.

Aufstellflächen für Radfahrer wurden vor den Lichtsignalanlagen im Bereich des Marktplatzes (Osterstraße „Mittelmarkt“) und beim Kiosk „Hevemeyer“ auf der Fahrbahn markiert. Sie dürfen nicht durch Kfz blockiert werden. Radfahrer werden dadurch besser von Autofahrern gesehen und müssen bei Rotlicht keine Abgase einatmen.

Die Verkehrsbehörde, die AG Radverkehr sowie der Radverkehrsbeauftragte informieren über die korrekten Verhaltensweisen im geänderten Verkehr Nordens.
Die Verkehrsbehörde, die AG Radverkehr sowie der Radverkehrsbeauftragte informieren über die korrekten Verhaltensweisen im geänderten Verkehr Nordens.

Abknickende Vorfahrt

Im Einmündungsbereich Am Markt (Nordseite)/Am Markt (Ostseite) wurde die Vorfahrt geändert. Hier ist eine abknickende Vorfahrtsregelung für die Straßen Am Markt (Ost- und Nordseite) eingeführt worden. Eine abknickende Vorfahrt ist eine Fahrtrichtungsänderung und muss angezeigt werden. Das gilt auch für Radfahrer. In Richtung Norddeicher Straße kann der Radfahrer die Straße oder den vorhandenen nicht benutzungspflichtigen Radweg benutzten. Bei der Einmündung Am Markt (Nordseite) in die Norddeicher Straße dürfen Kfz und Radfahrer nur noch nach rechts in die Norddeich Straße abbiegen. Radfahrer, die geradeaus oder in Richtung Kreisverkehrsanlage beim Alten Rathaus fahren wollen, können hier aber absteigen und ihr Fahrrad auf der Furt bis zur Bedarfsampel schieben und dann ihre Fahrt fortsetzen.

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