Insulaner attackiert, Hoverboards unzulässig, Verkehrskontrollen

Im Polizeibericht aus dem Altkreis Norden geht es u.a. um einen Brand und eine Körperverletzung auf Norderney sowie um Verkehrskontrollen und Hoverboards.

Altkreis Norden (ots) – Am letzten Freitagabend, 26. August gegen 23.15 Uhr, beschädigte in Norden ein Jugendlicher nach Zeugenaussagen den Außenspiegel eines schwarzen VW Bettle. Das Auto stand vor einem Versicherungsgebäude am Fräuleinshof. Vier Jugendliche kamen aus Richtung Amtsgericht und einer davon soll gegen den Spiegel gelaufen sein. Hinter den Jugendlichen lief ein Pärchen. Der Mann lief in Richtung der Jugendlichen und es sah so aus, als wolle er einen von ihnen festhalten. Das als Zeugen gesuchte Pärchen soll zwischen 30 und 40 Jahre alt sein. Die Frau hatte schulterlange, blonde, lockige Haare. Sie trug eine schwarze Jacke. Der Mann war größer als die Frau. Die Jugendlichen werden auf ca. 15 bis 18 Jahre geschätzt. Einer trug ein weißes T-Shirt. Zwei hatten Bierflaschen in der Hand. Das Pärchen sowie Zeugen, die Hinweise zur Identität der Jugendlichen machen können, mögen sich bei der Norder Polizei unter 04931/921-0 melden.

Am letzten Wochenende wurde auf einem Grundstück in der Hansestraße in Upgant-Schott die Beifahrertür eines LKW aufgebrochen. Aus dem Inneren des Fahrzeugs entwendeten die Täter anschließend zwei Tankkarten sowie eine Funkfernbedienung. Hinweise auf verdächtige Personen oder Fahrzeuge nimmt die Polizei in Norden unter 04931/921-0 entgegen.

In der Zeit von Montagmittag, 29.08. bis Dienstagmittag, 30.08. wurde in der Straße Im Spiet in Norden die Fahrertürscheibe eines Skoda Octavia mit einem Pflasterstein eingeschlagen. Anschließend entwendeten die Täter eine schwarze Geldbörse samt Inhalt aus dem Fahrzeuginneren und flüchteten. Hinweise auf verdächtige Personen werden an das Polizeikommissariat in Norden unter 04931/921-0 erbeten.

Am Dienstag, 30. August, in der Zeit zwischen 11.30 und 12.30 Uhr, wurde im Meint-Ehlen-Weg in Hage die Beifahrerscheibe eines Fiat Panda eingeschlagen. Die bislang unbekannten Täter gelangten dadurch ins Fahrzeuginnere und durchsuchten das Auto. Dabei entdeckten sie eine unter einer herunter geklappten Rückbank versteckte Handtasche. Wer zur Aufklärung des Pkw-Aufbruches beitragen kann, möge sich bei der Norder Polizei unter 04931/921-0 melden.

Am Mittwochnachmittag, 31. August, gegen 14.30 Uhr, kam es in einer Gaststätte Am Leuchtturm in Norderney zu einer Brandentwicklung. In der Küche des Lokals geriet eine Friteuse in Brand. Eigene Löschversuche der Mitarbeiter führten nicht zum Erfolg. Ein Mitarbeiter zog sich bei den Löschversuchen mit einer Löschdecke eine Rauchgasvergiftung zu. Die Decke brannte durch und das Feuer konnte nicht mehr unter Kontrolle gebracht werden. Der Mitarbeiter wurde im Rettungswagen untersucht und konnte anschließend entlassen werden. Die alarmierte Feuerwehr rückte aus. Die Küche wurde komplett verrußt und die Kochbereich stark beschädigt. Der Sachschaden wird auf ca. 50.000 Euro geschätzt.

Ebenfalls am 31.08.2016 kam es gegen 19.15 Uhr zu einer Verkehrsunfallflucht in Großheide / Ortsteil Westerende. Ein Traktorfahrer befuhr den Fenneweg in Richtung Großheide, als ihm eine 55-jährige Autofahrerin mit ihrem PKW auf der sehr schmalen Fahrbahn entgegen kam. Nach bisherigen Angaben verminderte der Traktorfahrer seine Geschwindigkeit nicht und schaffte auch keinen Platz auf der Fahrbahn, so dass die 55-Jährige nach rechts ausweichen musste, um einen Frontalzusammenstoß mit dem Traktor zu verhindern. Dabei kam sie von der Fahrbahn ab und rutschte in einen sehr tiefen Straßengraben. Der Traktorfahrer setzte seine Fahrt fort, ohne sich um die Geschädigte zu kümmern. Es wurde niemand verletzt. Der Traktorfahrer ist bislang noch unbekannt. Die Polizei bittet um Mithilfe bei der Suche nach dem Unfallflüchtigen. Hinweise nimmt die Norder Polizei unter 04931/921-0 entgegen.

Am 01.09.2016, zwischen 10.30 Uhr und 12.30 Uhr, besuchte ein Urlaubsgast den Hagebaumarkt in Hage und im Anschluss den Toom-Baumarkt in Norden. Hierbei stellte er sein Fahrzeug jeweils ordnungsgemäß auf den dortigen Parkplätzen ab. Erst in Norden entdeckte er am Fahrzeugheck seines Audi Q7 eine frische Unfallbeschädigung. Der Unfallverursacher hatte sich von der Unfallstelle entfernt, ohne sich um eine Schadensregulierung zu kümmern. Zeugen die Angaben zum Unfallverursacher machen können, werden gebeten sich mit der Polizei Norden unter 4931/9210 in Verbindung zu setzen.

Ebenfalls am 1. September, gegen 14.30 Uhr, kam auf dem Fahrradweg neben der Schottjer Straße, im Einmündungsbereich Lüttje Pad in Marienhafe ein 51-jähriger Fahrradfahrer, der den Fahrradweg befuhr, zu Fall. Er stürzte rechtsseitig in einen mit Bodendeckern bepflanzten Wall und wurde nach eigenen Angaben der vor Ort eingesetzten Rettungssanitäter nicht verletzt. Der Fahrradfahrer war mit weit über 2 Promille ist sehr stark alkoholisiert. Bei der Aufnahme des Sachverhaltes gab er an, dass ihm eine ca. 40-45 jährige Fahrradfahrerin entgegen kam, die auf ihn zugefahren sei. Der alkoholisierte Fahrradfahrer sagte, dass es zu einer Berührung mit den Lenkerenden kam, so dass er dadurch ins Trudeln kam und stürzte. Die Fahrradfahrerin verblieb nach Aussage des 51-Jährigen noch kurz an der Unfallstelle und half ihm aufzustehen, dann entfernte sie sich. Diese Frau sowie weitere Zeugen des Vorfalles werden gebeten, sich bei der Polizei in Marienhafe unter 04934/4129 zu melden.

Am Donnerstagabend wurde nach bisherigen Aussagen ein 46-jähriger Urlauber aus Nordrhein-Westfalen auf Norderney von einem 59-jährigen Insulaner angesprochen, weil er in einem Hauseingang urinierte. Im Rahmen des sich entwickelnden Streitgespräches kam es zu einem körperlichen Übergriff und der Insulaner wurde mit Faustschlägen attackiert. Plötzlich mischte sich ein 39-Jähriger Urlauber, aus NRW, in das Geschehen ein und griff den 59-Jährigen von hinten an. Das Opfer verspürte Schmerzen im Halsbereich. Nur durch das Eingreifen von Zeugen war es möglich den Tatverdächtigen vom Opfer zu trennen. Die polizeilichen Ermittlungen laufen.

In der Nacht zum 2. September wurden in Norden von einem Ford Fiesta beide Kennzeichen, AUR-MF 234, gestohlen. Die Diebe entwendeten das Kennzeichenpaar aus der Halterung. Das Auto stand zur Tatzeit auf einem Parkplatz in der Pottbackerslohne. Täterhinweise werden an die Norder Polizei unter 04931/921-0 erbeten.

 

„Hoverboards“ und „Funmobile“ im Straßenverkehr nicht zulässig

Bekannt durch den Hollywoodklassiker „Zurück in die Zukunft“ erfreuen sich die futuristisch anmutenden Self-Balance-Scooter zunehmender Beliebtheit. Beim Gebrauch dieser Boards steht der Benutzer freihändig auf einer, zwischen zwei Rädern befindlichen Trittfläche. Nach Herstellerangaben erreichen die Boards eine maximale Höchstgeschwindigkeit bis zu 20 km/h. Die Steuerung erfolgt durch Gewichtsverlagerung und Körperspannung, wobei die gesamte Technik mit der eines „Segways“ vergleichbar ist. Der wesentliche Unterschied zu den rechtlich abgesicherten „Segways“ (Mobilitätshilfen) besteht hier in der nicht vorhandenen Lenkstange, an der sich der Benutzer auch festhalten könnte. Die Mobilitätsverordnung, die den gesetzlichen Rahmen für „Segways“ regelt, gilt somit nicht für „Hoverboards“ und vergleichbare „Funmobile“. Dies hat zur Folge, dass u. a. die Bestimmungen der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV), Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung (StVZO), Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Anwendung finden. Da die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit der „Hoverboards“ mehr als 6 km/h beträgt und diese Kraftfahrzeuge konstruktionsbedingt die Zulassungsvorschriften nicht erfüllen können, dürfen diese Boards nicht im öffentlichen Verkehrsraum in Betrieb gesetzt werden. Verstöße dagegen können mit 70 EUR und einem Punkt in Flensburg sanktioniert werden.

Des Weiteren setzt das Führen eines solchen Kraftfahrzeugs eine Fahrerlaubnis voraus. Für den Self-Balance-Scooter wäre nach der Definition die Fahrerlaubnis der Klasse B erforderlich. Wer ohne die erforderliche Fahrerlaubnis eines der beschriebenen Boards im öffentlichen Verkehrsraum führt, kann daher zusätzlich eine Straftat nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (Fahren ohne Fahrerlaubnis) begehen.

Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass Sach- oder Personenschäden nicht von der privaten Haftpflichtversicherung erfasst werden. Der mögliche Schadensersatzanspruch eines Geschädigten müsste damit unter Umständen aus der eigenen Tasche beglichen werden.

 

Geschwindigkeitsmessungen in Ostfriesland

Wie bereits mitgeteilt, standen in der Zeit vom 22. bis 28. August die Hauptunfallursachen – hohe Geschwindigkeit und mangelnder Sicherheitsabstand – im Fokus der Polizei. An mehr als 70 Kontrollorten in der Polizeidirektion Osnabrück überprüften zahlreiche eingesetzte Polizeibeamte rund 5540 Fahrzeuge. Im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Aurich/Wittmund wurden alleine fast 1000 Fahrzeuge kontrolliert. 109 Geschwindigkeitsverstöße im Verwarngeldbereich stellten die Beamten fest. In 19 Fällen ziehen die Überschreitungen ein Bußgeld nach sich und in zwei Fällen wird es ein Fahrverbot geben.

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