EU-Schutzgebiete werden ausgewiesen

Die Europäischen Union hat in der Konvention über biologische Vielfalt 1992 den Schutz der biologischen Vielfalt von Arten und Lebensräumen beschlossen. Im Jahr 2001 in Göteborg beschlossen die EU-Mitgliedstaaten zudem, bis zum Jahr 2010 den weiteren Verlust an biologischer Vielfalt zu stoppen (2010-Ziel).

Ein Mittel, um diese Ziele zu erreichen, sind die sogenannten „Natura 2000“-Gebiete. Damit wird ein Netz von Schutzgebieten innerhalb der EU bezeichnet, das aus den FFH-Gebieten (Fauna=Tierwelt, Flora= Pflanzenwelt, Habitat=Lebensraum bestimmter Tier- und Pflanzenarten) und den EU-Vogelschutzgebieten besteht. 2010 umfasste „Natura 2000“ etwa 18 % der Landfläche der Europäischen Union.

Zwei Nilgänse unter ostfriesischem Himmel. (Foto: gf / cc-by-sa)
Zwei Nilgänse unter ostfriesischem Himmel. (Foto: gf / cc-by-sa)

Das Netz von Schutzgebieten soll die Artenvielfalt erhalten und fördern. Die ausgewiesenen Gebiete unterliegen einem Verschlechterungsverbot und müssen mit konkreten Schutzmaßnahmen versehen werden. Die größten EU-Vogelschutzgebiete im Landkreis Aurich sind die im Altkreis Norden liegenden Gebiete „Ostfriesische Meere“ mit 5.922 ha, Krummhörn mit 3.542 ha und Norden-Westermarsch mit 2.538 ha.

 

Schutz verzögerte sich lange

In Deutschland wurde „Natura 2000“ in nationales Recht umgesetzt. Die Bundesrepublik hinkt mit der Ausweisung und Unterschutzstellung von „Natura 2000“-Gebieten deutlich hinterher, da sie eigentlich in 2014 hätte abgeschlossen sein müssen. Die EU hat bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.

Da Naturschutz Ländersache ist, sind die einzelnen Bundesländer für die Ausweisung von FFH-Gebieten zuständig. Um Strafzahlungen abzuwenden, planen die Landkreise und Städte in Niedersachsen alle „Natura 2000“-Gebiete unter nationalen Schutz zu stellen. In Niedersachsen haben sich die Landkreise in Ostfriesland – nach langen Verzögerungen – nun zur Schutzgebietsausweisung bis 2018 bekannt.

 

NABU Ostfriesland begrüßt Schutzgebietsausweisungen

„Der NABU Ostfriesland begrüßt diesen Schritt ausdrücklich und weist darauf hin, dass sich das europäische Parlament gerade erst wieder mit großer Mehrheit für den unveränderten Erhalt der EU Vogelschutz- und der FFH-Richtlinie bekannt hat“, sagt Jan Schürings, Regionalgeschäftsführer des NABU Ostfriesland. „Dies zeige“, so Schürings, „dass die Richtlinien ein starkes Instrument für den Erhalt der europäischen Artenvielfalt seien.“ Der NABU wartet nun gespannt auf die Ausweisungen mit den konkreten Schutzmaßnahmen nach den Maßgaben der EU-Richtlinie 92/43/EWG.

„Die NABU Gruppen vor Ort werden den Prozess der Schutzgebietsausweisung genau beobachten. Dabei bietet der NABU Ostfriesland seine konstruktive Mitarbeit an. Unser aller Kinder und Enkelkinder wollen sich schließlich auch noch an Kiebitz und Uferschnepfe erfreuen“, so Elke Dirks, Vorsitzende des NABU Regionalverbands Ostfriesland. Der Schutz der Artenvielfalt ist dabei kein Selbstzweck, denn die Menschen sind auf eine artenreiche Umwelt angewiesen. Nur sie garantiert gute Böden, saubere Luft, gesunde Nahrung und eine schöne Landschaft. Zudem wird aus Sicht des NABU auch der Tourismus von den Schutzgebieten profitieren, denn viele Touristen kommen gerade wegen der schönen Landschaft mit seiner reichhaltigen Vogelwelt. „Der NABU hat lange auf die Versäumnisse bei den Schutzgebietsausweisungen hingewiesen. Dass sie nun kommen, ist ein großer Schritt vorwärts für den Naturschutz in Ostfriesland.“, freut sich Elke Dirks.

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