Rauchmelderpflicht in Niedersachsen

Das Forum Brandrauchprävention e.V. erinnert Wohnungseigentümer: Die Übergangsfrist für Wohngebäude läuft zum 31.12.2015 aus.

Berlin (ots) – Bis zum 31. Dezember diesen Jahres müssen in Niedersachsen alle bestehenden Wohnungen und Wohnhäuser mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Für Neu- und Umbauten gilt die Rauchmelderpflicht seit November 2011. Zum Jahreswechsel müssen in sämtlichen Schlafräumen, Kinderzimmern sowie Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, Rauchmelder installiert sein.

Motiv der Plakatkampagne "Rauchmelder retten Leben" 2015 (Quelle: www.rauchmelder-lebensretter.de)
Motiv der Plakatkampagne „Rauchmelder retten Leben“ 2015 (Quelle: www.rauchmelder-lebensretter.de)

Für den Einbau der Geräte sind die Eigentümer zuständig. „Viele Haus- oder Wohnungsbesitzer, die in der eigenen Immobilie leben, sind nicht ausreichend über die Rauchmelderpflicht informiert. Oft wissen sie nicht, dass auch sie der Gesetzgebung unterliegen“, meint Christian Rudolph, Vorstand von „Rauchmelder retten Leben“ und ergänzt: „Vor allem private Eigentümer haben jetzt noch die Gelegenheit, bei ihren letzten Weihnachtseinkäufen auch an Rauchmelder zu denken.“

Die jährliche Wartung und Pflege der Rauchmelder ist in der Landesbauordnung geregelt. In Niedersachsen sind die Mieter dafür verantwortlich. Die Erfahrung in anderen Bundesländern zeigt allerdings, dass die Mieter mit der notwendigen Wartung häufig überfordert sind, inklusive der notwendigen Nachweispflicht. Um sicher zu gehen empfiehlt sich, die Wartung in Eigentümerhand zu belassen oder mit Q-zertifizierte Fachkräfte für Rauchwarnmelder zu beauftragen.

 

Mangelnde Ausstattung hat Konsequenzen

Formelle Kontrollen zur Erfüllung der Rauchmelderpflicht sind nicht geplant. Kommt jedoch ein Mensch bei einem Wohnungsbrand gesundheitlich zu Schaden oder gar ums Leben, stellt sich die Frage, ob eine frühzeitige Warnung durch Rauchmelder dieses verhindert hätte. Spätestens dann könnte der verantwortliche Eigentümer mit unangenehmen Haftungsfragen durch die Staatsanwaltschaft konfrontiert werden.

 

Worauf Eigentümer und Mieter achten sollten

Wer Wert auf einen zuverlässigen und langlebigen Rauchmelder legt, kann sich am Qualitätszeichen „Q“ orientieren. Rauchmelder mit dem „Q“ sind auf Langlebigkeit, die Reduktion von Fehlalarmen sowie erhöhte Stabilität geprüft und verfügen über eine fest eingebaute Batterie mit mindestens 10 Jahren Lebensdauer. Mieter, auf die der Eigentümer die Wartung der Rauchmelder übertragen hat, sollten sich die Bedienungsanleitung der installierten Melder aushändigen lassen. Nur so können sie die Prüfung, die mindestens einmal im Jahr erforderlich ist, korrekt durchführen.

Mehr zur aktuellen Gesetzgebung sowie zur Installation und Gerätewartung unter www.rauchmelder-lebensretter.de

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